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2026-10-14
2026-10-14

Tierarztrechnung einreichen: So klappt’s einfach und schnell

Wenn dein Hund oder deine Katze behandelt werden musste, hast du oft genug im Kopf. Die Einreichung der Tierarztrechnung soll deshalb möglichst unkompliziert sein. Mit einer vollständigen Rechnung und ein paar klaren Angaben hilfst du uns, deine Meldung rasch zu prüfen und unnötige Rückfragen zu vermeiden.

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Hund springt ins Wasser

Wo kann ich meine Tierarztrechnung einreichen?

Du kannst deine Tierarztrechnung über das Kundenportal oder das Online-Formular einreichen.

Am einfachsten geht’s über unser Kundenportal. Dort kannst du einen Tierarztbesuch melden, die Rechnung hochladen und die nötigen Informationen direkt erfassen, ohne die Angaben zu deiner Person und deiner Fellnase eingeben zu müssen.

Für beide Wege gilt: Bitte reiche uns jede Rechnung in einer separaten Meldung ein.

Eine Rechnung pro Meldung: Was bedeutet das?

Bitte erstelle für jede Tierarztrechnung eine eigene Meldung. Das gilt auch dann, wenn mehrere Rechnungen dieselbe Erkrankung oder eine laufende Behandlung betreffen.

Hast du beispielsweise eine Rechnung für die erste Untersuchung und eine weitere für die Nachkontrolle erhalten, reichst du diese in zwei separaten Meldungen ein. Bitte lade mehrere Rechnungen weder gemeinsam in einer Meldung hoch noch fasse sie in einer einzigen Datei zusammen.

Gut zu wissen: Besteht eine einzelne Rechnung aus mehreren Seiten, gehören alle Seiten zusammen in dieselbe Meldung.

Warum keine Sammelrechnungen oder Jahreszusammenfassungen?

Die Tierarztkosten sammeln und erst am Jahresende einreichen? Das klingt praktisch, führt aber häufig zu einer längeren Bearbeitungsdauer und zusätzlichen Rückfragen.

Bei Sammelrechnungen oder Jahreszusammenfassungen ist oft nicht eindeutig ersichtlich, welche Leistungen zu welcher Behandlung gehören. Dadurch müssen wir einzelne Angaben bei dir oder deiner Tierarztpraxis nachfragen und meist weitere Unterlagen wie die Krankenakte und Tierarztberichte einfordern. Bis uns alle nötigen Informationen vorliegen, kann sich die Bearbeitung stark verzögern.

Wenn du jede Rechnung direkt nach Erhalt separat einreichst, hilfst du uns, die Behandlung und die dazugehörigen Kosten eindeutig zuzuordnen. So lassen sich Rückfragen reduzieren und wir können deine Rechnung schneller prüfen. Ausserdem behältst du den Überblick und vermeidest, dass die Einreichungsfrist von 30 Tagen verstreicht.

Bitte reiche deshalb die detaillierten Einzelrechnungen deiner Tierarztpraxis jeweils in einer eigenen Meldung direkt nach dem Tierarztbesuch ein. Liegt dir nur eine Sammelrechnung oder Jahreszusammenfassung vor, bitte deine Praxis um die entsprechenden Einzelrechnungen.

Wann muss ich meine Rechnung einreichen?

Gemäss unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) musst du deine Tierarztrechnung so schnell wie möglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, einreichen.

Warte deshalb nicht, bis eine Behandlung vollständig abgeschlossen ist oder mehrere Rechnungen zusammengekommen sind. Jede erhaltene Rechnung kannst du direkt einzeln melden.

Wichtig: Wird die Frist nicht eingehalten, kann es gemäss den AVB zu Leistungskürzungen kommen.

Unser Tipp: Reiche deine Rechnung direkt nach Erhalt über das Kundenportal ein. So geht sie im Alltag nicht vergessen.

Welche Diagnose wähle ich aus?

Wähle bei der Meldung die Diagnose aus, die zur eingereichten Behandlung passt. Orientiere dich dabei an den Angaben deiner Tierärztin oder deines Tierarztes sowie an der Rechnung oder dem Behandlungsbericht. Eine passende Auswahl hilft uns, deine Meldung richtig zuzuordnen.

Wie beschreibe ich das Geschehen?

Ein langer Text ist nicht nötig. Ein kurzer, klarer Beschrieb hilft uns zu verstehen, weshalb deine Fellnase behandelt wurde. Beantworte dabei möglichst diese Fragen:

  • Welche Beschwerden hatte dein Tier?
  • Wann sind sie erstmals aufgefallen?
  • Weshalb fand der Tierarztbesuch statt?
  • Bei einem Unfall: Was ist wann passiert?

Zum Beispiel:

«Seit dem 10. Oktober kratzt sich Luna häufig am rechten Ohr. Am 12. Oktober wurde sie untersucht. Die Tierärztin stellte eine Ohrenentzündung fest und verschrieb Ohrentropfen.»

Bei einer Nachkontrolle kannst du kurz angeben, auf welche frühere Behandlung sie sich bezieht. Im Kundenportal kannst du diese direkt mithilfe der Auswahl von Folgebehandlungen verlinken.

Welche Angaben und Unterlagen braucht es?

Lade die vollständige Originalrechnung gut lesbar hoch. Gemäss den AVB soll sie folgende Angaben enthalten:

  • Name deines Tieres
  • Datum der Erstdiagnose und Behandlungsdatum
  • Diagnose
  • Erbrachte tierärztliche Leistungen und Medikamente
  • Rechnungsbetrag für die jeweilige Leistung
  • Name, Adresse und Telefonnummer der behandelnden Tierärztin oder des behandelnden Tierarztes

Reiche auch vorhandene relevante Belege, Quittungen, Rezepte und Behandlungsberichte mit ein (im gleichen Dokument als weitere Seiten oder als E-Mail an service@calingo.ch). Falls wir für die Beurteilung weitere Unterlagen benötigen, beispielsweise die Krankengeschichte, melden wir uns bei dir.

Bereit zum Einreichen? Hier ist deine kurze Checkliste

  • Eine Rechnung pro Meldung: Für jede weitere Rechnung eine neue Meldung erstellen.
  • Einzelrechnungen verwenden: Keine Sammelrechnungen oder Jahreszusammenfassungen einreichen.
  • Die Frist beachten: Jede Rechnung innerhalb von 30 Tagen melden.
  • Vollständig hochladen: Alle Seiten einer Rechnung gut lesbar beifügen.

Du hast Fragen zur Einreichung? Wir sind gerne für dich da und helfen dir weiter.

Noch Fragen zur Gesundheit deiner Fellnase?

Neben der Rechnungseinreichung sind wir auch im Alltag für dich und deine Fellnase da: Mit der in deiner Calingo-Haustierversicherung enthaltenen Online-Tierarztberatung erhältst du rund um die Uhr tierärztliche Unterstützung per Chat, Telefon oder Video. Ob Fragen zu Symptomen, zur Ernährung oder zum Verhalten. Unsere Telemedizin hilft dir, die Situation besser einzuschätzen.

Was passiert, wenn ich die Frist von 30 Tagen verpasse?
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Gemäss unseren AVB kann es in diesem Fall zu Leistungskürzungen kommen. Reiche deine Rechnung deshalb am besten direkt nach dem Tierarztbesuch über das Kundenportal ein. So geht sie im Alltag nicht vergessen, und du musst dir keine Gedanken über Fristen machen.

Meine Tierarztpraxis hat mir nur eine Sammelrechnung geschickt. Was nun?
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Bitte deine Praxis um die detaillierten Einzelrechnungen und reiche jede davon in einer eigenen Meldung ein. So können wir jede Behandlung deines Vierbeiners eindeutig zuordnen. Rückfragen bei dir oder deiner Tierärztin bzw. deinem Tierarzt werden damit seltener, und deine Rechnung ist schneller geprüft.

Kann ich sehen, wie weit die Bearbeitung meiner Rechnung ist?
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Ja. Im Kundenportal siehst du jederzeit, wie weit wir mit der Bearbeitung deiner eingereichten Rechnung sind. Ein Anruf oder eine E-Mail zum Nachfragen ist also nicht nötig.

Wie reiche ich die Rechnung für eine Nachkontrolle ein?
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Auch die Nachkontrolle bekommt eine eigene Meldung, selbst wenn sie zur gleichen Erkrankung gehört. Im Kundenportal kannst du sie über die Auswahl von Folgebehandlungen direkt mit der ersten Behandlung verknüpfen. So sehen wir sofort, wie die Rechnungen zusammengehören.

Ich habe einen Behandlungsbericht oder ein Rezept erst später erhalten. Wohin damit?
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Schick das Dokument einfach per E-Mail an service@calingo.ch. Brauchen wir für die Beurteilung noch weitere Unterlagen, zum Beispiel die Krankengeschichte deiner Fellnase, melden wir uns bei dir.

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Von Haustiereltern für Haustiereltern

Die Gesundheit deiner Fellnase ist unser Job

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