Mit unserer Zusatzdeckung für Vorerkrankungen kannst du gesundheitliche Beschwerden deiner Fellnase absichern, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden haben.
Bei Calingo ist eine Vorerkrankung Eine Krankheit oder unfallbedingte Verletzung, die vor dem Beginn der Versicherung auftrat, bereits erkennbar war oder von einem Tierarzt bei einer Untersuchung hätte diagnostiziert werden können, sowie jegliche daraus resultierenden Folgebehandlung. Kleinere Behandlungen wie z.B. eine abgeheilte Ohrenentzündung gelten nicht als Vorerkrankung.
Normalerweise sind solche Konditionen bei Schweizer Haustierversicherungen ausgeschlossen. Calingo Pet ist die einzige Schweizer Tierversicherung, bei der du auch Vorerkrankungen deiner Fellnase absichern kannst.
Gesundheitliche Beschwerden werden bei Calingo als Vorerkrankung angesehen, wenn:
Liegt die letzte Behandlung oder Diagnose weiter zurück als 24 Monate, wird diese Kondition nicht mehr als Vorerkrankung angesehen und wird somit durch die Grundversicherung gedeckt.
Du brauchst also die Zusatzdeckung Vorerkrankungen nur, wenn die Kondition wie oben beschrieben in den 24 Monaten vor Versicherungsbeginn aufgetreten ist.
Wann können wir keine Kosten für eine Vorerkrankung übernehmen?
Bei Unfällen und Krankheiten, für die dein Haustier in den letzten drei Monaten vor Versicherungsbeginn das erste Mal in Behandlung war oder eine Diagnose erhalten hat.
Grundsätzlich lohnt sich die Zusatzdeckung für diejenigen Vorerkrankungen, für welche regelmässige Kosten anfallen (z.B. lebenslange Medikamente, Kontrollen beim Tierarzt oder Spezialfutter). Das sind in aller Regel chronische, nicht heilbare oder immer wiederkehrende Krankheiten. Als klassische Beispiele gelten unter anderem Allergien, Arthrose oder Diabetes.
Da die Versicherungsprämie höher ist, wenn du die Zusatzdeckung mitversichert, empfehlen wir dir, die höhere Prämie mit den zu erwartenden Tierarztkosten pro Jahr zu vergleichen. Wenn du zum Beispiel CHF 300 pro Jahr mehr bezahlst für die Zusatzversicherung, und CHF 800 pro Jahr an Tierarztkosten erwartest, dann lohnt sich die Zusatzdeckung für dich.
Die maximale jährliche Versicherungssumme, die Calingo für Vorerkrankungen übernimmt, beträgt CHF 1'500. Bitte beachte, dass du einmalig - und nicht pro Versicherungsjahr, die ersten CHF 300 für die Behandlung einer Vorerkrankung selbst übernehmen musst. Sobald diese CHF 300 bezahlt sind, übernehmen wir 80% bzw. 60% der Behandlungskosten, je nach Alter des Tieres.
Wir sind der Meinung, dass auch Tiere mit Vorerkrankungen den bestmöglichen Schutz verdienen. Aus diesem Grund versichert Calingo auch Vorerkrankungen.
Wir bieten personalisierbaren Schutz für jede Vorerkrankung, ohne Einschränkungen
Nur vor Vertragsbeginn erkennbare Erbkrankheiten gelten als Vorerkrankungen
Liegt die letzte Behandlung weiter als 24 Monate zurück, brauchst du für diese Kondition keine Zusatzdeckung
Ein Geburtsgebrechen sowie Erbkrankheiten werden nur dann als eine Vorerkrankung behandelt, wenn diese bereits vor Versicherungsbeginn bekannt waren. Solche Erkrankungen werden nur abgedeckt, wenn eine Zusatzdeckung für Vorerkrankungen abgeschlossen wurde.
Nein, es ist nicht möglich, eine Vorerkrankung nachträglich in eine bereits bestehende Versicherung aufzunehmen, wenn die Erkrankung bereits vor Abschluss der Versicherung diagnostiziert wurde. Die Vorerkrankung bleibt von der Deckung ausgeschlossen, auch wenn du nach Ablauf der Sperrfrist per Vertragserneuerung die Zusatzdeckung abschliessen würdest.
Die Versicherungssumme von CHF 1'500 gilt pro Jahr für alle Vorerkrankungen zusammen. Du bezahlst einen Selbstbehalt von CHF 300 einmalig pro Vorerkrankung. Sobald der Selbstbehalt für eine Vorerkrankung einmal bezahlt wurde, fallen für die gleichen Behandlungen während der weiteren Versicherungsdauer keine weiteren Selbstbehalte an. Der Selbstbehalt wird von den ersten Behandlungskosten abgezogen, danach übernimmt Calingo 80%, bzw. 60% bei Tieren über 9 Jahre, der verbleibenden Kosten, bis zur jährlichen Versicherungssumme von CHF 1'500 für alle Vorerkrankungen im Gesamten.
In deinem Fall fällt die komplementärmedizinische Behandlung unter die Kategorie "Vorerkrankung", da der Bänderriss innerhalb der letzten 24 Monate vor Beginn deiner Versicherung stattfand und ein kausaler Zusammenhang zu der komplementärmedizinischen Behandlung besteht. Um diese Behandlungen abzudecken, benötigst du die Zusatzversicherung für Vorerkrankungen. Ohne diesen Zusatz wären die Behandlungen nicht abgedeckt.
Nein, nur wenn die letzte Behandlung oder Diagnose länger als 24 Monate zurückliegt und keine weiteren Behandlungen stattgefunden haben, wird die Erkrankung als eine neue eingestuft und fällt unter die Grunddeckung, ohne als Vorerkrankung zu gelten.
Da Arthrose gelenksspezifisch ist und eine genetische Disposition (Erbkrankheit) zugrunde liegt, wird der Befall eines anderen Gelenks, wie in deinem Fall das linke Knie, nicht als Vorerkrankung angesehen.
In diesem Fall würde sie unter die Deckung für Erbkrankheiten fallen und wäre somit über die Grunddeckung gedeckt.
In diesem konkreten Beispiel ist der erste Tierarzttermin relevant, auch wenn dieser vorerst eine inkorrekte Diagnose gestellt hat. Eine Vorerkrankung definiert sich als eine Krankheit oder unfallbedingte Verletzung, die vor dem Beginn der Versicherung auftrat, bereits erkennbar war oder von einem Tierarzt bei einer Untersuchung hätte diagnostiziert werden können, sowie jegliche daraus resultierenden Folgebehandlung.